Der gerichtlich enteidigte Sachverständige
sprach vor dem verstaubten Auditorium:
Es sei von Unberechenbarkeit
aufgrund strenger wissenschaftliche Analyse
keine wie immer geartete Rede.
Vielmehr müsse –
unter Berücksichtigung aller Tatsagen –
die Verantwortlichkeit des Abgeklagten
in wohlkalkulierte Rechnung gestellt werden.
So ging letztere ohne den legendären Wirt dennoch auf:
Sie alle müssen hängen
ohne Aussehen der Person.
Vom Ansehen ist zu schweigen.
Ebenso: der gerichtlich beleidigte Sachverständige
schwieg vor dem erlaubten Auditorium.
w.s. scripsit 1966